Spitex – zwischen Staat und Markt

Spitex – zwischen Staat und Markt

von: Markus Reck

Hogrefe AG, 2015

ISBN: 9783456955681

Sprache: Deutsch

255 Seiten, Download: 2577 KB

 
Format:  PDF, auch als Online-Lesen

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Spitex – zwischen Staat und Markt



2 Spitex als Teil des Schweizer Gesundheitswesens (S. 21-22)

In diesem Kapitel werden die Basisinformationen zum Schweizer Gesundheitswesen und die Stellung der Spitex – der Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause – einführend behandelt. Zu den Grundlagen gehören die gesetzlichen Regelungen, die Zuständigkeiten auf den politischen Ebenen, die verschiedenen Akteure und die Finanzierung des Gesundheitssystems.

2.1 Gesetzliche Regelungen und Zuständigkeiten

Im OECD-Bericht über das Gesundheitssystem der Schweiz liest man: «[Es] spielen die Kantone eine Schlüsselrolle bei der Erbringung und Finanzierung von Gesundheitsdiensten […]. Bei den politischen und regulativen Prozessen und der Kontrolle des Gesundheitswesens teilen sie sich die Verantwortung mit dem Bund, delegieren aber auch oft Aufgaben an die Gemeinden. Im Laufe der Zeit haben Entscheidungen auf kantonaler Ebene zu leicht unterschiedlichen Gesundheitssystemen in den 26 Kantonen geführt.»11 Diese Analyse ist zutreffend für das föderale Schweizer Gesundheitswesen.

Basis für die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sind die Artikel 3 und 5a in der Schweizerischen Bundesverfassung: Artikel 3: «Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind.»

Artikel 5a: «Bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist der Grundsatz der Subsidiarität zu beachten.»

In den Artikeln 41, 42, 43 und 43a wird weiter festgehalten, dass Bund und Kantone sich dafür einsetzen, dass jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält. Weiter kann der Bund nur Aufgaben übernehmen, die ihm die Bundesverfassung zuweist. Die Kantone (oder in deren Auftrag die Gemeinden) übernehmen die Aufgaben, die in ihrer Zuständigkeit liegen, und der Bund kann nur solche Aufgaben übernehmen, die die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung bedürfen.

Die Kompetenzen der drei Ebenen sowie deren Aufgabenteilung sind im föderalen System der Schweiz sehr schwierig zu beschreiben und einheitlich zu strukturieren. Die Gesundheitsökonomin Anna Sax analysiert die Situation in ihrer Publikation bei der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspolitik (SGGP) wie folgt: «Obwohl die Gesundheitsversorgung im Prinzip Sache der Kantone ist und diese auch den grössten Teil der Kosten der öffentlichen Hand tragen, regelt das Krankenversicherungsgesetz wichtige gesundheitspolitische Fragen auf nationaler Ebene. Die unklare Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Privaten, die komplexe Finanzstruktur sowie die Einflussnahme starker Interessengruppen behindern Reformen, Qualitätsförderung und eine effektive Kontrolle des Kostenwachstums.» Diese Aussage der Gesundheitsökonomin Anna Sax aus dem Jahr 2008 zum Problem der Zuständigkeit und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wird durch den Bundesrat in seiner Agenda «Gesundheit2020» wie folgt bestätigt: «Zum Teil arbeiten sie erfolgreich zusammen, häufig ist aber die Lösungsfindung blockiert, weil die Koordinationsgremien fehlen.»13 An anderer Stelle ergänzt er diese Aussage beim Ziel der Verbesserung der gesundheitspolitischen Steuerung und schlägt folgende Massnahme vor: «Stärkung der Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen Bund und Kantonen sowie wenn notwendig Verbesserung der Definition der jeweiligen Aufgaben in der Bundesverfassung. So können die Steuerbarkeit und die effektive Steuerung des Gesundheitssystems optimiert werden.»

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